Projektfortschritt
2 //
Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren durch die Gemeinde Wörthsee
Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung eines Grundstücks. Daher werden Bebauungspläne nach einem im deutschen Baugesetzbuch (BauGB) geregelten Verfahren, dem Bauleitplanverfahren, aufgestellt. So wird sichergestellt, dass bei der Planung alle Belange und Probleme mit Blick auf die betroffenen Personen sowie der Öffentlichkeit sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden.
3 //
Erste Auslegung des Bebauungsplans
4 //
Erster Billigungsbeschluss
Wurde der erste Entwurf des Bebauungsplans gebilligt, werden in einem Beteiligungsverfahren die Abschnitte des Aufstellungsverfahrens benannt. Dabei werden die Öffentlichkeit allgemein sowie im Besonderen betroffene Bürger, Träger öffentlicher Belange oder Nachbargemeinden über die Planungsabsichten informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.
6 //
Zweite Auslegung des Bebauungsplans
vsl. Ende 2024 / Anfang 2025
7 //
Zweiter Billigungsbeschluss
vsl. Mitte 2025
Sofern während des Auslegungszeitraums berechtigte Einwände oder Anregungen vorgebracht wurden, kann der Bauleitplan entsprechend geändert werden. Ist das der Fall, wird eine Überarbeitung des Planentwurfs durchgeführt, um die Anliegen angemessen zu berücksichtigen. Erfordern die Stellungnahmen keine wesentlichen Bedenken oder Änderungen wird das Verfahren unverändert fortgesetzt.
8 //
Unterzeichnung / Beurkundung Städtebaulicher Vertrag
vsl. Herbst 2025
Der Städtebauliche Vertrag regelt die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien in Zusammenhang mit dem gegebenen Projekt. Die Unterzeichnung bzw. Beurkundung des Vertrages ist ein rein formeller Akt. Alle Parteien, die am städtebaulichen Vertrag beteiligt sind, dokumentieren ihre Zustimmung und Verbindlichkeit in Bezug auf die festgelegten Vereinbarungen.
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde Wörthsee. Über den weiteren Projektverlauf entscheidet alleinig der Gemeinderat als demokratisch gewählte Vertretung.